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Es gibt Menschen, für die ist es das höchste Glück auf Erden 50 Jahre lang tagtäglich das gleiche Büro zu betreten und dort immer die gleiche Arbeit zu verrichten. Solche Menschen sind in der Regel äußerst streitbar, wenn es um die Lockerung des Kündigungsschutzes oder andere Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitswelt geht. Mich selbst erschreckt die Vorstellung, die schönsten Jahre meines Lebens Tag für Tag im gleichen Büro verbringen zu müssen.

Aus genau diesem Grund arbeite ich seit mehr als 20 Jahren in der Unternehmensberatung, bei wechselnden Kunden, in immer wieder neuen Projekten, fremden Städten und Ländern. Diesem Lebensentwurf ist es auch geschuldet, dass ich zwischendurch mal für ein Jahr mit meinem Motorrad auf den Kanaren herum tingeln kann.

Die Kehrseite der Medaille ist ein Leben aus dem Koffer und ein Zuhause, dass die meiste Zeit leer steht.

Ist man mal nicht auf Achse, ist man jedoch auf dieses Zuhause angewiesen. Dort erledigt man den Papierkrams für das Finanzamt, kümmert sich um neue Projekte, oder schreibt hin und wieder mal ein Buch. Mein Zuhause ist für mich immer auch mein Arbeitsplatz, denn einen Arbeitgeber habe ich nicht. Einen wirklich hohen Stellenwert hat dieses Zuhause in meinem Leben indes nicht, daher ist es auch nur eine einfache Etagenwohnung mit einem winzigen Balkon. Hätte ich einen Garten, dort wäre nach einigen Jahren eh alles völlig verwildert.

Diesem untypischen Lebensentwurf ist es geschuldet, dass ich gelegentlich im Hochsommer in meinem Zuhause arbeiten muss, während normale Leute im Schwimmbad sind oder daheim im Garten gemütlich mit einem Kaltgetränk unter dem Sonnenschirm sitzen.

Diesem Lebensentwurf ist es auch geschuldet, dass mein Zuhause manchmal über viele Monate unbewohnt ist und nicht gelüftet werden kann.

Ein Arbeitszimmer das im Sommer mal über 40°C heiß wird und ein Schlafzimmer, das nach Monaten auf den Kanaren so ähnlich riecht wie ein alter Schuh. Um hier Abhilfe zu schaffen, habe ich im Sommer 2016, einem der heißesten Sommer der vergangenen Jahre, zwei Wanddurchbrüche geöffnet. Diese waren bereits vor fast 20 Jahren vorbereitet worden und bislang unter der Tapete versteckt. Ich musste nicht viel mehr tun als die beiden Bohrkerne zu entfernen und je ein kleines rundes Loch in das Styropor und den Fassadenputz einbringen. Noch ein kleines Fliegengitter davor und schon gibt es eine völlig automatische Querlüftung, die auch bei geschlossenen Fenstern ganz wunderbar funktioniert. Ist man ein paar Wochen oder Monate nicht daheim, lüftet sich die Wohnung wie von selbst. Im Frühjahr kann man einen Pollenfilter einsetzen und so bleiben sogar die fiesen Pollen draußen, sehr praktisch bei Allergien!

An den wenigen extrem heißen Tagen im Jahr kann man ein einfaches mobiles Klimageräte an die Lüftungsöffnungen anschließen und schon läßt sich das Arbeitszimmer von 40°C auf 25°C herunterkühlen, wie genial! Endlich kann man normal arbeiten ohne, dass ständig Schweiß auf die Tastatur tropft.

Diese beiden Lüftungsöffnungen waren eine Lösung wie aus dem Bilderbuch. In der Wohnung bildete sich kein Schimmel mehr und es roch auch nicht muffig wenn ich nach einigen Monaten in einem Projekt in Berlin oder Hannover wieder nach Hause kam.

Kurz um, eine perfekte Lösung!

Aber leider nicht für eine meiner Nachbarinnen! Beim Anbringen der beiden Lüftungsöffnungen hatte ich nicht bedacht, dass die Fassade Gemeinschaftseigentum ist und dass ich hier vorher die Hausgemeinschaft hätte fragen müssen. Und so nimmt eine Geschichte seinen Lauf, die sicher viele kennen, die nicht in einem einzelnen Haus irgendwo auf dem Land wohnen.

Die Nachbarin macht auf der nächsten Eigentümerversammlung ordentlich Stimmung und erzählt, ich hätte lärmende Ventilatoren außen an der Hausfassade montiert! Ich selbst bemerke davon freilich nichts, denn ich bin gerade mal wieder mit meinem Motorrad auf großer Tour. Erst als Briefe von einem Anwalt eintreffen wird mir klar was sich in meiner Abwesenheit abgespielt hat. Mir wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer ich die Lüftungsöffnungen wieder zu verschließen habe. Dieser Frist komme ich nach, klebe je einen kleinen Deckel vor die Öffnungen und spritze sie von innen mit Bauschaum aus.

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Doch der Nachbarin passt das alles nicht, sie hetzt andere Nachbarn auf und sorgt dafür, dass die Angelegenheit vor Gericht landet. Zwar habe ich die beiden Öffnungen termingerecht verschlossen, aber nicht zur Zufriedenheit der Nachbarin. Dass es außerdem gar keine Ventilatoren gibt scheint dabei egal zu sein, ich habe eine nicht genehmigte Baumaßnahme am Gemeinschaftseigentum ausgeführt! Mein Ansinnen die beiden Öffnungen nachträglich von den Hauseigentümern genehmigen zu lassen bleibt unberücksichtigt. Statt dessen trudelt immer wieder neue Post des Anwalts der Hausverwaltung ein. Meine Nachbarin beschwert sich, ich hätte die Öffnungen nicht verputzt sondern nur zugeklebt. Die Deckel waren notwendig. damit der Bauschaum nicht außen an der Fassade herunterläuft. Jetzt wo er ausgehärtet ist, kann ich die Deckel abnehmen, die Löcher verputzen und wieder weiß anstreichen.

Doch was ich auch tue, der lieben Nachbarin passt es immer wieder nicht. Über den Anwalt und die Hausverwaltung schickt sie regelmäßig neue Handyfotos an das Gericht und schreibt, ich habe die Öffnungen dilettantisch abgedichtet. Später läßt sie dem Gericht ausrichten, ich hätte die Öffnungen laienhaft und wulstig verschmiert. So geht das eine Weile, bis ich schließlich einen Malermeister kommen lasse. Der schaut sich alles an, schüttelt mit dem Kopf und bessert für insgesamt 180,- Euro ein weiteres Mal ein wenig nach. Weil jetzt eine offizielle Rechnung vorliegt, gibt sich die Nachbarin endlich zufrieden.

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Inzwischen sind fast zwei Jahre vergangen und die Kosten für Anwälte und Gericht belaufen sich auf rund 1.500 Euro.

Es ist jetzt Mai 2018 und draußen sind es wieder über 30°. Mein Arbeitszimmer ist vollständig nach Süden ausgerichtet, es gibt keine Markisen, keine Rollläden und oben drauf ist noch ein Dachgarten. Drinnen zeigt das Thermometer schnell 35°C und mehr. Ich habe einen kleinen Auftrag angenommen, den ich von daheim noch fertigstellen muss. Die Zeit drängt und ich kann nicht entspannt unter einem Sonnenschirm im Garten sitzen und das schöne Wetter genießen. Also muss eine Lösung her.

Nach reichlicher Recherche im Internet und Rücksprache mit meiner Anwältin ist schnell klar, nicht nur die Fassade ist Gemeinschaftseigentum, sondern auch die Fenster, die Fensterrahmen und sogar die Fensterbänke. Es gibt scheinbar keine andere Lösung als den Schlauch des Klimagerätes aus dem Fenster hängen zu lassen. Allerdings ist das eher suboptimal. Statt das Arbeitszimmer zu kühlen, saugt das Klimagerät durch das halb geöffnete Fenster warme Luft von außen am. Das Gerät rattert und rattert, kühl wird es aber nicht.

Schließlich habe ich eine Idee. Mit dem Auto geht es in den Baumark. Ich kaufe eine einfache Spanplatte, 80 x 100cm groß für ganze 9,48 Euro. Dazu einen 2 Meter langen Abluftschlauch, zwei passende Schlauchklemmen, und ein Plastikteil für den Wandanschluss. Alles zusammen kostet etwa 60 Euro, ich habe sogar an zwei Haltegriffe gedacht.

Daheim wird etwas gesägt, gebohrt und geschraubt und kurz darauf habe ich eine Lösung für mein Problem, gegen die kein Nachbar dieser Welt etwas haben kann.

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Statt den Abluftschlauch aus dem Fenster zu hängen, ist er nun fest an die Spanplatte montiert. Diese steht bombenfest auf dem Fenstersims und ist mit einer kleinen Schraubzwinge gesichert. Um den Rand habe ich etwas Dichtungsmaterial geklebt und so geht nur Abluft nach draußen, es kommt aber keine heiße Luft von außen in mein Arbeitszimmer. Mit dieser Lösung kann ich gut leben.

Sobald die Temperaturen draußen ein erträgliches Maß erreicht haben, kann ich die Spanplatte an den beiden Griffen fassen und sie bequem vor die Heizung stellen. Dank des langen Abluftschlauchs kann ich mein Klimagerät nun sogar so aufstellen, dass es mich an meinem Schreibtisch nicht direkt anpustet, sondern die kühle Luft gleichmäßig im Raum verteilt.

Das Gute an dieser Lösung ist, dass sie fast nichts gekostet hat und wunderbar funktioniert. Meine Nachbarin kann unten im Garten gerne amok laufen, verbieten kann sie mir diese Lösung nicht, denn ich habe kein Gemeinschaftseigentum beschädigt oder verändert.

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Wenn Du Ideen oder Anmerkungen zu diesem Thema hast, würde ich mich über einen Kommentar sehr freuen.